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Fortbildung Atemschutz-Gerätewarte

Stand: 01/2016

Vollständige Bezeichnung:
Fortbildung Atemschutz Gerätewarte

Modul:
Spez 61a

Zielgruppe:
Helfer/-innen die als Atemschutz - Gerätewarte eingesetzt sind

Ausbildungsvoraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutz - Gerätewart,
- mindestens 4 Jahre in der Funktion als Atemschutz - Gerätewart eingesetzt.

Anerkennbare zivile oder THW-Qualifikationen:
Fortbildungslehrgang an einer Landesfeuerwehrschule, beim Hersteller von Atemschutzgeräten oder bei der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen.

Kurzdarstellung der Lehrgangsinhalte:
- Auffrischung im Bereich Pflege, Wartung, Instandsetzung und Prüfung der Atemschutzgeräte,
- neue bzw. geänderte Herstellervorgaben,
- Kompressor - Einweisung,
- Neuerungen im Atemschutz

Zur Aufrechterhaltung der Qualifikation "Atemschutzgerätewart" ist es zwingend erforderlich, den Lehrgang Spez 61a jeweils vor Ablauf der auf fünf Jahre befristeten Qualifikation zu besuchen.
Nach erneuter Teilnahme am Lehrgang wird die Qualifikation für weitere fünf Jahre verlängert.

Zusatzinformationen

Systematik der Führungslehrgänge

Ziel der Überarbeitung ist es u. a. die Attraktivität und Qualität der schulischen Aus- und Fortbildung weiter zu erhöhen und damit das Handeln der THW-Führungskräfte im Einsatz und im Dienst. mehr : Systematik der Führungslehrgänge …

Lehrgangsangebot der BABZ Bad Neuenahr-Ahrweiler

Das Lehrgangsangebot der BABZ Bad Neuenahr-Ahrweiler beinhaltet viele Lehrgänge, in denen umfangreiches Wissen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im THW vermittelt wird. mehr : Lehrgangsangebot der BABZ Bad Neuenahr-Ahrweiler …

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