Fortbildung Atemschutz-Gerätewarte
Stand: 01/2016
Vollständige Bezeichnung:
Fortbildung Atemschutz Gerätewarte
Modul:
Spez 61a
Zielgruppe:
Helfer/-innen die als Atemschutz - Gerätewarte eingesetzt sind
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutz - Gerätewart,
- mindestens 4 Jahre in der Funktion als Atemschutz - Gerätewart eingesetzt.
Anerkennbare zivile oder THW-Qualifikationen:
Fortbildungslehrgang an einer Landesfeuerwehrschule, beim Hersteller von Atemschutzgeräten oder bei der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen.
Kurzdarstellung der Lehrgangsinhalte:
- Auffrischung im Bereich Pflege, Wartung, Instandsetzung und Prüfung der Atemschutzgeräte,
- neue bzw. geänderte Herstellervorgaben,
- Kompressor - Einweisung,
- Neuerungen im Atemschutz
Zur Aufrechterhaltung der Qualifikation "Atemschutzgerätewart" ist es zwingend erforderlich, den Lehrgang Spez 61a jeweils vor Ablauf der auf fünf Jahre befristeten Qualifikation zu besuchen.
Nach erneuter Teilnahme am Lehrgang wird die Qualifikation für weitere fünf Jahre verlängert.
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